Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Aufgaben des Betriebsrates bzgl. des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG) ist das umfangreichste Aufgabengebiet von Betriebsratsgremien. Hier laufen alle Fäden der Betriebsratsarbeit zusammen: Arbeitszeit, Schichtplanung, die Integration von älteren Beschäftigten und schwerbehinderten Menschen, Mutterschutz, Fort-u. Weiterbildung, Beschäftigungsförderung, Entgeltgestaltung und vieles mehr. All diese Themen berühren den AuG in irgendeiner Form.
Das spannende daran: Hier habt Ihr die die meisten Möglichkeiten zur Mitbestimmung und gleichzeitig den größten Gestaltungsspielraum. Auch was die anderen angrenzenden Themen betrifft; sie lassen sich mit Phantasie und Engagement ebenfalls über den AuG regeln. Sofern Ihr wisst, wie die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können.
Mit den Grundlagenseminaren AuG 1 bis 3 legen wir gemeinsam mit Euch den Grundstock für dieses Wissen. Bei den Seminaren zur Gefährdungsbeurteilung bekommt Ihr weiteres Rüstzeug für die praktische Umsetzung.
Datum | Titel | Nr. | ||
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23.01.2023
bis 27.01.2023 | Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 Aufgaben des Betriebsrates bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes | 23009 | ||
13.02.2023
bis 17.02.2023 | Gefährdungsbeurteilung Teil 1 Aufbau der Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsarten | 23008 | ||
17.04.2023
bis 21.04.2023 | Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2 Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation, Gefährdungsbeurteilung, BEM | 23044 | ||
03.07.2023
bis 07.07.2023 | Gefährdungsbeurteilung Teil 2 Psychische Belastungen, Leistungsverdichtung, unzureichende Unterweisungen und Qualifikation der Beschäftigten | 23046 | ||
09.10.2023
bis 13.10.2023 | Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 3 Prävention, Organisation, Behörden und BG | 23045 |