Aufgaben des Betriebsrates bzgl. des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG) ist das umfangreichste Aufgabengebiet von Betriebsratsgremien. Hier laufen alle Fäden der Betriebsratsarbeit zusammen: Arbeitszeit, Schichtplanung, die Integration von älteren Beschäftigten und schwerbehinderten Menschen, Mutterschutz, Fort-u. Weiterbildung, Beschäftigungsförderung, Entgeltgestaltung und vieles mehr. All diese Themen berühren den AuG in irgendeiner Form.
Das spannende daran: Hier habt Ihr die die meisten Möglichkeiten zur Mitbestimmung und gleichzeitig den größten Gestaltungsspielraum. Auch was die anderen angrenzenden Themen betrifft; sie lassen sich mit Phantasie und Engagement ebenfalls über den AuG regeln. Sofern Ihr wisst, wie die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können.
Datum | Titel | Nr. | ||
---|---|---|---|---|
29.01.2024
bis 02.02.2024 | Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 Aufgaben des Betriebsrates bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes | 24026 | ||
15.04.2024
bis 19.04.2024 | Einführung in das Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) | 24029 | ||
03.06.2024
bis 07.06.2024 | Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2 Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation, Gefährdungsbeurteilung, BEM | 24027 | ||
02.09.2024
bis 06.09.2024 | Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 3 Prävention, Organisation, Behörden und BG | 24028 | ||
02.12.2024
bis 06.12.2024 | Gefährdungsbeurteilung Teil 1 Aufbau der Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsarten | 24030 |