Aufgaben des Betriebsrates bzgl. des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG) ist das umfangreichste Aufgabengebiet von Betriebsratsgremien. Hier laufen alle Fäden der Betriebsratsarbeit zusammen: Arbeitszeit, Schichtplanung, die Integration von älteren Beschäftigten und schwerbehinderten Menschen, Mutterschutz, Fort-u. Weiterbildung, Beschäftigungsförderung, Entgeltgestaltung und vieles mehr. All diese Themen berühren den AuG in irgendeiner Form.
Das spannende daran: Hier habt Ihr die die meisten Möglichkeiten zur Mitbestimmung und gleichzeitig den größten Gestaltungsspielraum. Auch was die anderen angrenzenden Themen betrifft; sie lassen sich mit Phantasie und Engagement ebenfalls über den AuG regeln. Sofern Ihr wisst, wie die gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können.
Datum | Titel | Nr. | ||
---|---|---|---|---|
02.12.2024
bis 06.12.2024 | Gefährdungsbeurteilung Teil 1 Aufbau der Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsarten | 24030 | ||
20.01.2025
bis 24.01.2025 | Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 Aufgaben des Betriebsrates bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes | 25012 | ||
17.03.2025
bis 21.03.2025 | Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) | 25026 | ||
25.08.2025
bis 29.08.2025 | Gefährdungsbeurteilung Teil 2 Psychische Belastungen, Leistungsverdichtung, unzureichende Unterweisungen und Qualifikation der Beschäftigten | 25031 | ||
15.09.2025
bis 19.09.2025 | Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) | 25027 |