Organisatorische Hinweise zur Seminarteilnahme
Anmeldung
Die Anmeldung geht an das Bildungswerk Rhein/Main e.V. in Frankfurt. Eine möglichst zügige Anmeldung sichert einen Platz im Seminar. Sollte eine verbindliche Anmeldung nicht sofort möglich sein, ist eine unverbindliche Platzreservierung über den Reservierungsbutton, per E-Mail oder Telefon möglich.
Anmeldebestätigung
Nach Eingang einer schriftlichen Anmeldung versenden wir umgehend eine Anmeldebestätigung. 2 bis 3 Wochen vor Beginn des Seminars versenden wir - in der Regel per E-Mail - die endgültige Einladung mit weiteren Informationen, wie z. B. Anreise- und Hotelinformationen.
Hotelreservierung
Wir übernehmen bei Mehrtages- und Wochenseminaren mit Übernachtung für alle TeilnehmerInnen die Zimmerreservierung im Tagungshotel.
Kostenübernahmeerklärung Hotel
Bei Mehrtagesseminaren und bei Wochenseminaren mit Übernachtung erhalten die TeilnehmerInnen mit der Anmeldebestätigung ein Formular „Kostenübernahmeerklärung", das sie vom Arbeitgeber ausgefüllt beim Anreisetag im Hotel abgeben.
Tagesseminare
Die Seminargebühr inkl. Verpflegungspauschale wird vom Bildungswerk Rhein/Main e.V. dem Arbeitgeber nach dem Seminar in Rechnung gestellt.
Mehrtages- und Wochenseminare
Die Rechnung über die Seminargebühr wird 14 Tage vor Seminarbeginn versandt. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung werden dem Arbeitgeber vom Hotel nach Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung in Rechnung gestellt. In Einzelfällen berechnet das Bildungswerk die Hotelkosten zusammen mit der Seminargebühr.
Seminarabsage
Sofern ein Seminar abgesagt werden muss, werden bereits gemeldete TeilnehmerInnen umgehend - in der Regel spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn - schriftlich informiert. Wir müssen uns eine Seminarabsage aus wichtigem Grund - insbesondere wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall der Referenten - vorbehalten. Ein Schadensersatz gegen das Bildungswerk kann daraus nicht geltend gemacht werden.
Seminarrücktrittsgebühren
Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 40.1 BetrVG
D.h. Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen haben einen Freistellungsanspruch nach § 37.6 BetrVG; Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten haben einen Freistellungsanspruch nach § 179.4 SGB IX.
Beschluss und Mitteilung an den Arbeitgeber
Zur Teilnahme nach § 37.6 BetrVGoder 179.4 SGB IX ist ein entsprechender Beschluss sowie die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich. Entsprechende Vorlagen können in der Rubrik Downloads heruntergeladen werden.
Erforderliche Kenntnisse
Voraussetzung für die Seminarteilnahme ist, dass das betreffende Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrates, der JAV oder der SBV erforderlich sind. Dies sind nicht nur Seminare, die neue Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge zum Thema haben, sondern alle Seminare, die Wissen vermitteln, das einen direkten Bezug zu den momentanen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrates hat.
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Für Seminare nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 179.4 SGB IX hat der Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Seminarzeit die Seminargebühr, die Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu tragen.