Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/organisatorisches/
18.03.2024, 18:03 Uhr

Allgemeine Informationen

Organisatorische Hinweise zur Seminarteilnahme

Anmeldung

Die Anmeldung geht an das Bildungswerk Rhein/Main e.V. in Frankfurt. Auf der letzten Seite des Seminarplans ist ein Anmeldeformular abgedruckt. Eine möglichst zügige Anmeldung sichert einen Platz im Seminar. Gerne können Sie sich auch über unsere Homepage anmelden. Sollten Sie sich noch nicht verbindlich anmelden können, nehmen wir auch gerne telefonische Vorabreservierungen entgegen.

Anmeldebestätigung

Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung. 2 bis 3 Wochen vor Seminarbeginn werden Ihnen alle weiteren Informationen zum Seminar, wie Anreisebeschreibung und Hotelprospekt zugestellt.

Hotelreservierung

Wir übernehmen bei Mehrtages- und Wochenseminaren mit Übernachtung für alle Teilnehmer/innen die Zimmerreservierung im Tagungshotel.

Kostenübernahmeerklärung Hotel

Bei Mehrtagesseminaren und bei Wochenseminaren mit Übernachtung erhalten die Teilnehmer/innen mit der Anmeldebestätigung ein Formular „Kostenübernahmeerklärung", das sie vom Arbeitgeber ausgefüllt beim Anreisetag im Hotel abgeben.

Rechnung

Tagesseminare

Die Seminargebühr inkl. Verpflegungspauschale wird vom Bildungswerk Rhein/Main e.V. dem Arbeitgeber nach dem Seminar in Rechnung gestellt.

Mehrtages- und Wochenseminare

Das Bildungswerk stellt ausschließlich die Seminargebühr in Rechnung. Diese wird 2-3 Wochen vor Seminarbeginn versandt. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung werden vom Hotel nach Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.

Seminarabsage

Sofern ein Seminar abgesagt werden muss, werden bereits gemeldete Teilnehmer/innen umgehend - in der Regel spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn - schriftlich informiert. Wir müssen uns eine Seminarabsage aus wichtigem Grund - insbesondere wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall der Referenten - vorbehalten. Ein Schadensersatz gegen das Bildungswerk kann daraus nicht geltend gemacht werden.

Seminarrücktrittsgebühren

  • Die Anmeldung zum Seminar verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr
  • Die Seminargebühr wird erlassen, wenn die Abmeldung (Rücktritt) bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn erfolgt.
  • Sie reduziert sich auf 20 % bei einer Abmeldung (Rücktritt) in der 4. und 3. Woche vor Seminarbeginn.
  • Sie reduziert sich auf 40 % bei Abmeldung (Rücktritt) in der 2. Woche vor Seminarbeginn.
  • Sie beträgt 100 % bei Abmeldung innerhalb 1 Woche vor Seminarbeginn.
  • Werden dem Bildungswerk Rhein/Main e.V. wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten bzw. Kosten für Verpflegung und Übernachtung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.

Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 37.6 BetrVG und § 179.4 SGB IX in Verbindung mit § 40.1 BetrVG

Teilnehmende mit betriebsverfassungsrechtlichem Mandat

D.h. Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen haben einen Freistellungsanspruch nach § 37.6 BetrVG; Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten haben einen Freistellungsanspruch nach § 179.4 SGB IX.

Betriebsratsbeschluss und Mitteilung an den Arbeitgeber

Zur Teilnahme nach § 37.6 BetrVG ist ein entsprechender Betriebsratsbeschluss sowie die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich } siehe Formular hinten im Seminarplan.

Erforderliche Kenntnisse

Voraussetzung für die Seminarteilnahme ist, dass das betreffende Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrates /der JAV erforderlich sind. Dies sind nicht nur Seminare, die neue Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge zum Thema haben, sondern alle Seminare, die Wissen vermitteln, das einen direkten Bezug zu den momentanen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrates hat.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Für Seminare nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 179.4 SGB IX hat der Arbeitgeber unter Fortzahlung des Verdienstes für die Seminarzeit die Seminargebühr, die Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu erstatten.


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