Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/organisatorisches/
12.01.2026, 16:01 Uhr

Organisatorisches

Allgemeine Informationen

Organisatorische Hinweise zur Seminarteilnahme

Anmeldung

Die Anmeldung geht an das Bildungswerk Rhein/Main e.V. in Frankfurt. Eine möglichst zügige Anmeldung sichert einen Platz im Seminar. Sollte eine verbindliche Anmeldung nicht sofort möglich sein, ist eine unverbindliche Platzreservierung über den Reservierungsbutton, per E-Mail oder Telefon möglich.

Anmeldefristen

Unsere Vertragshotels gewähren uns zwischen 4 bis 6 Wochen der kostenfreien Stornierung. Aus diesem Grund ist die Anmeldung bis 4 Wochen vor Seminarbeginn organisatorisch für uns die beste Variante. Es hilft uns auch schon, wenn ihr vorab unverbindlich einen Platz reserviert.

Anmeldebestätigung/Einladung

Nach Eingang einer schriftlichen Anmeldung versenden wir umgehend eine Anmeldebestätigung. Rechtzeitig vor Beginn des Seminars versenden wir - in der Regel per E-Mail - die endgültige Einladung mit weiteren Informationen, wie z. B. Anreise- und Hotelinformationen.

Hotelreservierung

Wir übernehmen bei Seminaren mit Übernachtung für alle TeilnehmerInnen die Zimmerreservierung im Tagungshotel.

Kostenübernahmeerklärung Hotel

Bei Seminaren mit Übernachtung erhalten die TeilnehmerInnen mit der Anmeldebestätigung ein Formular „Kostenübernahmeerklärung", das sie vom Arbeitgeber ausgefüllt beim Anreisetag im Hotel abgeben.

Tagesseminare

Die Seminargebühr inkl. Verpflegungspauschale wird vom Bildungswerk Rhein/Main e.V. dem Arbeitgeber nach dem Seminar in Rechnung gestellt.

Mehrtages- und Wochenseminare

Die Rechnung über die Seminargebühr wird parallel zur Einladung versandt. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung werden dem Arbeitgeber vom Hotel nach Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung in Rechnung gestellt. In Einzelfällen berechnet das Bildungswerk die Hotelkosten zusammen mit der Seminargebühr.

Rabattregelungen

Für einzelne Seminare gilt: Wenn sich mehr als ein Betriebsratsmitglied aus demselben Gremium anmeldet, verringern sich die Seminargebühren bei jeder weiteren Anmeldung. Die Ersparnis liegt je nach Seminar zwischen 3 und 5 %. Nicht enthalten in dieser Regelung sind Tagesseminare sowie Seminare, für die wir bereits andere Rabatte anbieten. Sprecht uns hierzu gerne an.

Seminarrücktrittsgebühren

Die Anmeldung zum Seminar verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr.

Bei Abmeldung gilt:

  • Bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn:  0%
  • In der 4. Woche vor Seminarbeginn: 20 %
  • In der 3. Woche vor Seminarbeginn: 40 %
  • In der 2. Woche vor Seminarbeginn: 60 %
  • In der letzten Woche vor Seminarbeginn oder Nichterscheinen: 100 %

Werden dem Bildungswerk Rhein/Main e.V. wegen der Absage oder Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten bzw. Kosten für Verpflegung und Übernachtung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.

Seminarabsage

Sofern ein Seminar abgesagt werden muss, werden bereits gemeldete TeilnehmerInnen umgehend - in der Regel spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn - schriftlich informiert. Wir müssen uns eine Seminarabsage aus wichtigem Grund - insbesondere wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall der ReferentInnen - vorbehalten. Ein Schadensersatz gegen das Bildungswerk kann daraus nicht geltend gemacht werden.

Erforderliche Kenntnisse

Voraussetzung für die Seminarteilnahme ist, dass das betreffende Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrates, der JAV oder der SBV erforderlich sind. Dies sind nicht nur Seminare, die neue Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge zum Thema haben, sondern alle Seminare, die Wissen vermitteln, das einen direkten Bezug zu den momentanen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrates hat.

Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 40 Abs.1 BetrVG

D.h. Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen haben einen Freistellungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG; Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten haben einen Freistellungsanspruch nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Beschluss und Mitteilung an den Arbeitgeber

Zur Teilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. 179 Abs. 4 SGB IX ist ein entsprechender Beschluss sowie die Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich. Entsprechende Vorlagen können in der Rubrik Downloads heruntergeladen werden.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat für Seminare nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts die Seminargebühr, die Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu tragen.