Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/ueber-uns/referentensuche/
27.04.2024, 10:04 Uhr

Referentenprofil - Betriebsverfassungsrecht und damit im Zusammenhang stehende Themen

Die Interessenvertretung der Beschäftigten haben vielfältige Aufgaben, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) beschrieben sind. Zentrale Paragraphen sind die allgemeinen Aufgaben im § 80 BetrVG und ein wesentlicher Teil der Mitbestimmung im § 87 BetrVG.

Um diese Beteiligungsrechte im Sinne der Beschäftigten umsetzen zu können, benötigen die Interessenvertretungen und somit jedes einzelne seiner Mitglieder grundlegende Kenntnisse im BetrVG. Wir bieten hierzu Seminare an, in denen wir den Umgang mit den einschlägigen Gesetzen praxisnah vermitteln. Dies erfolgt entlang der anstehenden Themen und Aufgaben in den jeweiligen Betrieben. Alle Teilnehmende werden dabei aktiv in den Lernprozess einbezogen. Im Seminar arbeiten wir methodisch vielfältig und flexibel. Dabei steht der Spaß am Lernen im Vordergrund. Ziel ist es das Gelernte selbstständig im Betriebsratsgremium und in dessen Ausschüssen umzusetzen.

Für die Schulung unserer SeminarteilnehmerInnen suchen wir Referentinnen und Referenten, denen es Spaß macht, ihr Wissen und ihre Erfahrung an andere Menschen weiterzugeben.

Von Vorteil wäre eine betriebliche Praxis, die aber nicht zwingend erforderlich ist.

Unsere Referentinnen und Referenten sind KollegInnen aus Betrieben, die sich nebenberuflich betätigen möchten, sowie freiberufliche ReferentInnen. Sofern Dir die Erfahrung im Vermitteln von Inhalten fehlt, hast Du die Möglichkeit langsam hineinzuwachsen, da wir im Team arbeiten.

Die nachfolgende Themenliste zeigt die verschiedenen Inhalte dieser Kategorie. Du darfst Dich gerne melden, auch wenn Du nur einzelne Teile davon abdecken möchtest. Hierbei handelt es sich um Tages- sowie Wochenseminare.

Themen der Grundlagen der Betriebsratsarbeit

  • Der Betriebsrat als Interessenvertretung der Beschäftigten
  • Die interne Organisation des Betriebsrates
  • Die Rechtsstellung des Betriebsrates und seiner Mitglieder
  • Der Betriebsrat als Organ der Betriebsverfassung
  • Übersicht über die Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
  • Vereinbarungsformen wie etwa Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede, Betriebliche Übung, einseitige Zusage
  • Bearbeitung einzelner Aufgabenfelder die sich aus den Beteiligungsrechten des Betriebsrates ergeben
  • Beteiligungsrechte der Interessenvertretung nach dem BetrVG bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigungen
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte auch ohne Rechtsmittel
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber anhand betrieblicher Beispiele
  • Sanktionsmöglichkeiten und Arbeitsgerichtsverfahren
  • Darstellung und Aufarbeitung der Arbeitsgruppenergebnisse mit verschiedenen Informationsmitteln
    • für kleinere Gruppen wie Vortrag, Pinnwand, Flipchart
    • für die KollegInnen in Form von Infoblatt, Rede und Präsentationstechniken

Bei weiteren Seminaren arbeiten wir mit täglich wechselnden FachreferentInnen aus den Bereichen Kommunikation, Wirtschaft, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsrecht usw.. Hier suchen wir Referentinnen oder Referenten für die Begleitung der Seminare mit betriebsverfassungsrechtlichem Hintergrundwissen.

Siehe auch:

https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminarkategorie/kategorie/grundlagen-der-betriebsratsarbeit/

Weiterhin suchen wir nach geeigneten ReferentInnen die im Betriebsverfassungsrecht fit sind.

Dies für nachfolgende Themenbereiche.

  • Die Betriebsratssitzung
  • Protokollführung im Betriebsrat
  • Die Organisation des Betriebsratsbüros
  • Die Arbeit im Betriebsratsgremium
  • Die strategische Ausrichtung im Betriebsratsgremium
  • Erfolgreiches Zeitmanagement für Betriebsräte
  • Chancen für eine lebendige Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates
  • Die Betriebsversammlung spannend gestalten – kurzweilig und informativ

Referentenprofil - Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Interessenvertretung der Beschäftigten haben vielfältige Aufgaben, die im § 80 BetrVG zusammengefasst sind. Mit wenigen Ausnahmen haben alle dort aufgeführten Themen Berührungspunkte mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Gleiche gilt für die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. Damit aber nicht genug, das Betriebsverfassungsgesetz hebt den Arbeits- und Gesundheitsschutz mit dem Paragraphen 89 nochmals extra hervor.

Um diese wichtigen Aufgaben im Sinne der Beschäftigten umsetzen zu können, benötigen die Interessenvertretungen grundlegende Kenntnisse im BetrVG, aber auch spezielles Wissen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir bieten hierzu Seminare an, in denen wir den Umgang mit den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften praxisnah und entlang der betrieblichen Fragen und Aufgaben vermitteln. Alle Teilnehmende werden dabei aktiv in den Lernprozess einbezogen. Im Seminar arbeiten wir methodisch vielfältig und flexibel. Dabei steht der Spaß am Lernen im Vordergrund.

Für Schulungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz suchen wir Menschen, denen es Spaß macht, ihr Wissen und ihre Erfahrung an andere Menschen weiterzugeben. Von Vorteil wäre eine betriebliche Praxis, die aber nicht zwingend erforderlich ist.

Unsere Referentinnen und Referenten sind KollegInnen aus Betrieben, die sich nebenberuflich betätigen möchten, sowie freiberufliche ReferentInnen. Sofern Dir die Erfahrung im Vermitteln von Inhalten fehlt, hast Du die Möglichkeit langsam hineinzuwachsen, da wir im Team arbeiten.

Die nachfolgende Themenliste zeigt die verschiedenen Inhalte unserer Seminare. Du darfst Dich gerne melden, auch wenn Du nur einzelne Teile davon abdecken möchtest.

  • Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Überblick über die Gesetzte, Verordnungen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Bedeutung der Regelwerke für die Praxis der Mitbestimmung
    • Einblick in die Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Darauf aufbauend folgen Seminare, in denen folgende Themen vertieft werden und bei denen der Schwerpunkt jeweils auf der praktischen Umsetzung im Betrieb liegt:

  • Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Gefährdungsbeurteilung - psychische Belastungen
  • Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnungen in der Praxis
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung (ArbMedVV)
  • Mitbestimmung bei der Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • DGUV-Vorschrift 1
  • DGUV-Vorschrift 2
  • Gesundheitsdatenschutz
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Umweltschutz im Betrieb

Darüber hinaus bieten wir Seminare an, bei denen wir spezielle Fragen und Themen aufgreifen, die im betrieblichen Alltag immer wieder für Probleme und Diskussionen sorgen.

  • Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz
  • Büroarbeitsplätze – Gefährdungsbeurteilung und Gestaltungshinweise für die Praxis
  • Mobiles Arbeiten und Home-Office
    • Beteiligung und Mitbestimmung in der digitalen Arbeitswelt
  • Arbeit gesund, sicher und mitbestimmt gestalten
    • Gesund älter werden im Betrieb
    • Gesundheitsvorsorge
  • Führungsverhalten und die Gesundheit der Beschäftigten
  • Psychische Belastungen in der Arbeitswelt
    • Stress und Burnout am Arbeitsplatz
    • Arbeitsverdichtung – was kann der Betriebsrat dagegen tun
    • Stressprävention im Betrieb
    • Führungsverhalten und die Gesundheit der Beschäftigten
    • Sucht am Arbeitsplatz
    • Mobbing am Arbeitsplatz
    • Stressprävention - Resilienz für Interessenvertreter
  • Den Arbeitsschutzausschuss fordern und nutzen
  • Neu- und Umbau im Betrieb
  • Sommerhitze im Betrieb

Referentenprofil - Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten

(§ 178 Absatz 1 SGB IX).

Dabei hat sie vor allem darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen (§§ 154, 155 und 164-167 SGB IX) erfüllt werden;

Um diese wichtigen Aufgaben im Sinne der Schwerbehinderten Menschen im Betrieb umsetzen zu können, benötigen die Interessenvertretungen grundlegende Kenntnisse im BetrVG, aber auch spezielles Wissen bezüglich des Schwerbehindertenrechts. Wir bieten hierzu Seminare an, in denen wir den Umgang mit den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen praxisnah und entlang der betrieblichen Fragen und Aufgaben vermitteln. Alle Teilnehmende werden dabei aktiv in den Lernprozess einbezogen. Im Seminar arbeiten wir methodisch vielfältig und flexibel. Dabei steht der Spaß am Lernen im Vordergrund.

Für Schulungen im Bereich der Schwerbehindertenvertretung suchen wir Menschen, denen es Spaß macht, ihr Wissen und ihre Erfahrung an andere Menschen weiterzugeben. Von Vorteil wäre eine betriebliche Praxis, die aber nicht zwingend erforderlich ist.

Unsere Referentinnen und Referenten sind KollegInnen aus Betrieben, die sich nebenberuflich betätigen möchten, sowie freiberufliche ReferentInnen. Sofern Dir die Erfahrung im Vermitteln von Inhalten fehlt, hast Du die Möglichkeit langsam hineinzuwachsen, da wir im Team arbeiten.

Die nachfolgende Themenliste zeigt die verschiedenen Inhalte unserer Seminare. Du darfst Dich gerne melden, auch wenn Du nur einzelne Teile davon abdecken möchtest.

  • Zentrale Aufgaben der SBV
    • Behinderung - Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
    • Aufgaben und Rechte der SBV
    • Insbesondere das Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren
    • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
    • Pflichten des Arbeitgebers
    • Arbeit der SBV in der Praxis: Aufbau von Arbeitsstrukturen unter Nutzung von inner- und außerbetrieblichen Kooperationspartnern
  • Beschäftigung fördern und sichern
    • Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation behinderter und älterer Menschen
    • Die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers
    • Die Beteiligungsrechte der SBV und Rechte der schwerbehinderten Menschen
    • Die Rolle der Interessensvertretungen bei der Beschäftigungssicherung
  • Gesundheitsprävention durch betriebliches Eingliederungsmanagement
    • Rechtliche Grundlagen
    • Aufbau, Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
    • Gesundheit langfristig sichern durch Prävention – Gemeinsame Ziele der Interessenvertretungen (GG, §§ 3,5,6 ArbSchG, BetrVG, SGB IX)
    • Im Zentrum der Aktivitäten: Das Integrationsteam – Aufgabenstellung und Umsetzung in der täglichen Praxis
    • Frühwarnsystem, welche Faktoren sind wichtig?
    • Wesentliche Punkte: Rehabilitation, Prävention und Integration
    • Bausteine der Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung: Gesundheitsbericht, Mitarbeiterbefragung und Gesundheitszirkel (ArbSchG, ASIG)
    • Mitwirkung der verschiedenen Sozialleistungsträger

Darüber hinaus bieten wir Seminare an, bei denen wir spezielle Fragen und Themen aufgreifen.

Tagesseminare zu aktuellen Themen aus dem Bereich der Schwerbehindertenvertretung:

    • Wahlvorstandsschulungen
    • Aktuelles aus der Schwerbehindertenvertretung
    • Gute Arbeit barrierefrei gestalten
    • Langzeiterkrankt, was nun?
    • u. a.

Kontaktaufnahme

Bei Interesse bitte Kontaktaufnahme mit Tamara Kahraman, Tel.: 069-23 01 63, Mobil: 0171-8138513, Mail: tamara.kahramandon't want spam(at)biwe-ffm.de

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BIWE steht für... Bildung, Interesse, Wissen und Engagement

Lernen ist gelungen, wenn unsere SeminarteilnehmerInnen sich für Bildung interessieren und am Ende des Seminars ihr Wissen engagiert im Betrieb umzusetzen und gerne wiederkommen.


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