Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/organisatorisches/arbeitgebermitteilung-und-freistellung/
18.03.2024, 18:03 Uhr

Arbeitgebermitteilung und Freistellung

Freistellung und Kostenübernahme nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40.1 BetrVG und § 179.4 SGB IX

Betriebsratsmitglieder und Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen haben einen Freistellungsanspruch nach           § 37.6 BetrVG

Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten haben einen Freistellungsanspruch nach § 179.4 SGB IX

Betriebsratsbeschluss und Mitteilung an den/die ArbeitgeberIn

Für die Betriebsratsmitglieder und Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen ist nach § 37.6 BetrVG und für die

Vertrauensperson der Schwerbehinderten nach § 179.4 SGB IX ein entsprechender Beschluss und die

Mitteilung an den/die ArbeitgeberIn erforderlich.

Formulare für die Mitteilung an den/die ArbeitgeberIn

Mitteilung an den Arbeitgeber BR/JAV

Mitteilung an den Arbeitgeber SBV


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