Bildungswerk Rhein/Main e.V.
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12.01.2026, 16:01 Uhr

Arbeitgebermitteilung und Freistellung

Arbeitgebermitteilung und Freistellung

Freistellung und Kostenübernahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX

Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter haben einen Freistellungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten haben einen Freistellungsanspruch nach § 179 Abs. 4 SGB IX

Betriebsratsbeschluss und Mitteilung an den Arbeitgeber

Für die Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter ist nach § 37 Abs. 6 BetrVG und für die

Vertrauensperson der Schwerbehinderten nach § 179 Abs. 4 SGB IX ein entsprechender Beschluss und die

Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.

Formulare für die Mitteilung 

Mitteilung an den Arbeitgeber BR/JAV

Mitteilung an den Arbeitgeber SBV