"Eine Klausurtagung lässt sich als verlängerte Betriebsratssitzung veranstalten, die sogar über mehrere Tage geht. Gerade zum Anfang einer Betriebsratstätigkeit nach einer Betriebsratswahl ist das üblich. Es kann aber auch eine Schulung im Sinne des § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) den Zweck einer moderierten Klausurtagung erfüllen, entweder gestaltet als Inhouse-Seminar oder als externe Veranstaltung an einem neutralen Ort. So können je nach den betrieblichen Verhältnissen Schulungen über ein effektives Betriebsratsmanagement, d. h. über eine sinnvolle Organisation der Betriebsratsarbeit und über mögliche Methoden zur Analyse und Lösung anstehender beteiligungspflichtiger Fragen, erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG sein." aus AiB 6/2022
Datum | Titel | Nr. | ||
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- | Seminar für deinen Betriebsrat Know-how für das komplette Gremium (Klausurtagung) | GS 1 |