Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/gs-6/
27.04.2024, 03:04 Uhr

Betriebsänderung

Sozialplan – Interessenausgleich

Krisenbedingt oder nicht, wirtschaftliche Probleme im Betrieb schaden auch der Belegschaft und wenn es ganz schlimm kommt, drohen Entlassungen bis hin zur Schließung des gesamten Betriebes. Wie kann der Betriebsrat sich auf so eine Situation vorbereiten und was passiert genau beim Sozialplan und Interessenausgleich. Vor allem, welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, um das Beste für die Belegschaft raus zu holen?

  • Die Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG
  • Tätigkeiten des Betriebsrats vor Aufnahme der Verhandlungen
  • Interessenausgleich, Sozialplan, Nachteilsausgleich §§ 112, 112a, 113 BetrVG
    • Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Sozialplan
    • Die Mitwirkung des Betriebsrates beim Interessensausgleich
  • Tätigkeiten des Betriebsrates nach der Betriebsänderung
    • Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Umsetzung der personellen Einzelmaßnahmen nach Abschluss der Verhandlungen zum Interessenausgleich und Sozialplan (Versetzung, betriebsbedingte Kündigung) §§ 99, 102 BetrVG
    • Auswirkungen der Regelungen im Interessenausgleich auf die betriebsbedingte Kündigung (Auswahlrichtlinie, Namensliste)
    • Anspruch auf Umsetzung eines Sozialplans und Interessensausgleich
    • Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld

Erkenntnisgewinn: Ihr erkennt, dass eine Betriebsänderung erfolgen wird und könnt euch und eure Kolleginnen und Kollegen hinreichend darauf vorbereiten. Ihr habt einen Einblick bezüglich der Aufgaben, Pflichten und Möglichkeiten des Betriebsrates bei einer Betriebsänderung. Ihr wisst, wie man agiert um im Rahmen der Betriebsänderung das bestmögliche Ergebnis für eure Kolleginnen und Kollegen herauszuholen.

 

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