Für dieses Seminar gibt es aktuell noch keinen Termin. Wenn du an diesem Thema interessiert bist, trage dich bitte in die Warteliste ein und wir werden dich kontaktieren, sobald wir mit der Planung beginnen. Nach der Planung bekommst du ein Seminarangebot, damit ihr den Beschluss für deine Teilnahme fassen könnt.
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung im Betrieb.
Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gehört es nach § 80 (1) Nr. 1 BetrVG, "darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, […] durchgeführt werden." Dazu gehört auch das Sozialgesetzbuch 9, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Darüber hinaus nennt der § 80 (1) Nr. 4 BetrVG als konkrete Aufgabe des Betriebsrats die Eingliederung schwerbehinderter Menschen, einschließlich der Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des neunten Buches Sozialgesetzbuch und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern.
Wie lässt sich diese Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung konkret gestalten, welche Rechte ergeben sich hieraus für beide Seiten und welche Handlungen sind daraus abzuleiten?
Diese Fragen wollen wir im Seminar klären und dabei die bisher gemachten Erfahrungen und die aufgetretenen Probleme bei der Zusammenarbeit besprechen.