Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/24038/
26.04.2024, 20:04 Uhr

Die Geheimhaltungspflicht des Betriebsrats

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Oder umgekehrt?

Auf der einen Seite muss der Betriebsrat die Belegschaft informieren, auf der anderen Seite muss er Stillschweigen bewahren oder die Geschäftsleitung verlangt Geheimhaltung. Doch wann trifft was zu? Woran erkennt der Betriebsrat, wann welche Regel gilt?

In diesem Seminar gehen wir die einzelnen Punkte durch.

  • Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
  • Schutz des Persönlichkeitsrechts der Beschäftigten
  • Informationspflichten und -rechte des Betriebsrates gegenüber der Belegschaft
  • Schweigepflicht im Verhältnis zu anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien (Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss)
  • Schweigepflicht der Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat gegenüber dem Betriebsrat
  • Umgang mit Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer/innen
  • Konsequenzen bei Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht
  • Überblick über Rechtsprechungen 

Erkenntnisgewinn: Ihr erkennt, wann eine Schweigepflicht für die Mitglieder des Betriebsrates vorliegt. Ihr habt einen Einblick, bei welchen Informationen die Mitglieder des Betriebsrates keiner Schweigepflicht unterliegen, sondern es sogar sinnvoll ist Kolleginnen und Kollegen über erlangte Tatsachen in Kenntnis zu setzen. Ihr wisst, wann und über was die Belegschaft zu informieren ist.



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Referentinnen und Referenten
Alexander Meindl
Gewerkschaftsanwalt
Kosten

Seminargebühr zzgl. MwSt.
370,00 €

Freistellung / Kostenübernahme

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