1 Tag - Von 9.00 bis ca. 16.00 Uhr
Für dieses Seminar gibt es aktuell noch keinen Termin. Wenn du an diesem Thema interessiert bist, trage dich bitte in die Warteliste ein und wir werden dich kontaktieren, sobald wir mit der Planung beginnen. Nach der Planung bekommst du ein Seminarangebot, damit ihr den Beschluss für deine Teilnahme fassen könnt.
Auf der einen Seite muss der Betriebsrat die Belegschaft informieren, auf der anderen Seite muss er Stillschweigen bewahren oder die Geschäftsleitung verlangt Geheimhaltung. Doch wann trifft was zu? Woran erkennt der Betriebsrat, wann welche Regel gilt?
In diesem Seminar gehen wir die einzelnen Punkte durch.
Erkenntnisgewinn: Ihr erkennt, wann eine Schweigepflicht für die Mitglieder des Betriebsrates vorliegt. Ihr habt einen Einblick, bei welchen Informationen die Mitglieder des Betriebsrates keiner Schweigepflicht unterliegen, sondern es sogar sinnvoll ist Kolleginnen und Kollegen über erlangte Tatsachen in Kenntnis zu setzen. Ihr wisst, wann und über was die Belegschaft zu informieren ist.
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV