Die Arbeit in Gang bringen
Wie wichtig der Wirtschaftsausschuss ist, zeigt das Betriebsverfassungsgesetz in § 106. Hier steht, dass in Unternehmen mit mehr als 100 ständig Beschäftigten ein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist. Das macht Sinn, denn nahezu jede Entscheidung, die in einem Unternehmen getroffen wird, basiert auf wirtschaftlichen Daten und deren Zusammenhängen, die der Wirtschaftsausschuss einordnen und bewerten muss. Für den Start in eine erfolgreiche Wirtschaftsausschussarbeit müsst ihr eure Aufgaben kennen, wissen, wie ihr die umfangreichen gesetzlichen Informationsrechte nutzen und durchsetzen könnt und wie ihr eure Arbeit am besten organisiert. Folgende Themen sollen euch dabei helfen:
Rechtsgrundlagen für den Wirtschaftsausschuss
Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
Durchsetzung der Informationsrechte
Nutzen: Ihr kennt eure Rechte als Wirtschaftsausschuss und könnt die Informationen einfordern, die für eure Arbeit notwendig sind. Ihr habt keine Angst mehr vor den Informationen des Arbeitgebers und traut euch, Fragen zu stellen. Ihr wisst, wie ihr eure Wirtschaftsausschussarbeit organisiert und seid bereit zu starten und erste Erfahrungen zu sammeln.
Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: 355,50 €
Übernachtung: 198,00 €
Seminargebühr zzgl. MwSt.
820,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand