2 Tage - Beginn am ersten Tag um 9.30 Uhr, Ende am zweiten Tag nachmittags
Für dieses Seminar gibt es aktuell noch keinen Termin. Wenn du an diesem Thema interessiert bist, trage dich bitte in die Warteliste ein und wir werden dich kontaktieren, sobald wir mit der Planung beginnen. Nach der Planung bekommst du ein Seminarangebot, damit ihr den Beschluss für deine Teilnahme fassen könnt.
Am 02. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. In vielen Unternehmen herrscht jedoch noch große Unwissenheit. Grundlage des Gesetzes ist die europäische Hinweisgeberrichtlinie, auch Whistleblower-Richtlinie genannt. Danach können Beschäftigte Rechtsverstöße im Betrieb melden, ohne berufliche Konsequenzen wie den Ausschluss von einer Beförderung oder gar eine Kündigung fürchten zu müssen. Zu diesem Zweck sollen im Unternehmen interne Meldestellen eingerichtet werden. Doch was bedeutet das für die Beschäftigten im Betrieb und natürlich auch für den Betriebsrat?
Inhalte:
Seminargebühr zzgl. MwSt.
1.100,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand