Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/24057/
26.04.2024, 20:04 Uhr

Die Rolle des Betriebsrats beim Hinweisgeberschutzgesetz

Am 02. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. In vielen Unternehmen herrscht jedoch noch große Unwissenheit. Grundlage des Gesetzes ist die europäische Hinweisgeberrichtlinie, auch Whistleblower-Richtlinie genannt. Danach können Beschäftigte Rechtsverstöße im Betrieb melden, ohne berufliche Konsequenzen wie den Ausschluss von einer Beförderung oder gar eine Kündigung fürchten zu müssen. Zu diesem Zweck sollen im Unternehmen interne Meldestellen eingerichtet werden. Doch was bedeutet das für die Beschäftigten im Betrieb und natürlich auch für den Betriebsrat?

Inhalte:

  • Was will das Hinweisgeberschutzgesetz bewirken?
  • Auswirkungen in der Praxis
    • Sensibilisierung für das Thema
    • Was versteht man eigentlich unter Whistleblowing?
    • Schutz der meldenden Person
  • Zuständigkeit Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat
  • Allgemeine Aufgaben nach § 80 BetrVG, z. B. Unterrichtungsrecht
  • Beteiligung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG
  • Mitbestimmung bei Einstellung oder Versetzung § 99 BetrVG bei einer internen Meldestelle
  • Konflikte zwischen arbeitsvertraglichen Treuepflichten und der Aufdeckung von Missständen im Betrieb
  • Praxistipps für eine Betriebsvereinbarung
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NEUES GESETZ

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TEILNEHMERBEGRENZUNG

Maximal 12 Teilnehmer

Referentinnen und Referenten
Marco Fritz
Referent / Dozent / Trainer
Kosten

Seminargebühr zzgl. MwSt.
1.100,00 €

Freistellung / Kostenübernahme

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