Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/24042/
26.04.2024, 13:04 Uhr

Arbeitszeugnisse lesen und verstehen

Das Verhalten war ohne Tadel...

Der Betriebsrat hat im Zusammenhang mit der Zeugniserstellung in der Regel keine Beteiligungsrechte. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Wenn die Beurteilungsgrundsätze nach § 94 Abs. 2 BetrVG eine Rolle spielen.
  • Wenn der Arbeitnehmer von seinem Beschwerderecht gebrauch macht und den Betriebsrat um Unterstützung bittet. § 84 Abs. 1 BetrVG
  • Wenn es erforderlich sein könnte die Einigungsstelle anzurufen. § 85 Abs. 2 BetrVG

Um beurteilen zu können, ob der Arbeitgeber alle rechtlichen Vorgaben eingehalten hat, ist es notwendig die Grundsätze der Zeugnisinhalte zu kennen.

  • Rechtsanspruch auf ein Zeugnis?
    • Einfaches und qualifiziertes Zeugnis
  • Notwendiger Inhalt eines Zeugnisses:
    • Tätigkeitsbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Persönliche Führung
    • Schlussformel
  • Formalien beim Zeugnis:
    • Aussteller
    • Form
  • Bewertung im Zeugnis
  • Codierte Formulierungen
  • Arbeitsgruppen zur Beurteilung konkreter Zeugnisse
  • Aktuelle Rechtsprechung rund ums Zeugnisrecht
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Referentinnen und Referenten
Eike Schuchmann
Kanzlei Mewes Rechtsanwälte PartG
Kosten

Seminargebühr zzgl. MwSt.
370,00 €

Freistellung / Kostenübernahme

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