Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/24037/
26.04.2024, 19:04 Uhr

Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Personelle Einzelmaßnahmen

(§§ 99, 100, 101 BetrVG)

Der § 99 BetrVG sieht eine Beteiligung des Betriebsrats vor, wenn der Arbeitgeber eine Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung durchführen will.

  • Welche Besonderheiten sind bei der Ein-/Umgruppierung bzw. bei der Versetzung zu beachten?

  • Was ist beim Sonderfall Einstellung/Eingliederung von Leih-ArbeitnehmerInnen oder ArbeitnehmerInnen mit Werkverträgen zu beachten?

  • Welche Möglichkeiten stehen dem Betriebsrat bei der Durchführung einer vorläufigen personellen Einzelmaßnahme gemäß § 100 BetrVG zur Verfügung?

  • Wie kann der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht über § 101 BetrVG sichern?

  • Welche Voraussetzungen sind vom Arbeitgeber für eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrates zu erfüllen?

  • Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden?

  • Wie muss eine wirksame Stellungnahme des Betriebsrates gestaltet sein? Auf welche Gründe ist abzustellen?

Methoden: Das Seminar soll anhand praktischer Übungen die Systematik der §§ 99, 100, 101 BetrVG sowie die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates aufzeigen.

 

 

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Referentinnen und Referenten
Lieselotte Wolf
Kanzlei Dr. Woeller, Tschakert & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kosten

Seminargebühr zzgl. MwSt.
370,00 €

Freistellung / Kostenübernahme

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