Der Betriebsrat als Berater
Bei einer größeren Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Seminarort innerhalb Frankfurts zu wechseln.
Ein Aufhebungsvertrag fällt unter das Individualrecht und damit hat der Betriebsrat wenig Möglichkeiten mitzuwirken. Ein Betriebsratsmitglied kann trotzdem als Berater bei der Vertragsverhandlung hinzugezogen werden. Dabei sollte er die Fußangeln und Fallstricke in Aufhebungsverträgen kennen. Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag kann bedingt widerrufen werden, deswegen ist es umso wichtiger rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Hinweis:Alle Inhalte basieren auf aktuellen Rechtsprechungen.
Seminargebühr inkl. VP zzgl. MwSt.
360,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV