Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/24035/
26.04.2024, 20:04 Uhr

Abmahnung, Ermahnung und verhaltensbedingte Kündigung

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Der Betriebsrat hat vielfältige Möglichkeiten, um betroffene Arbeitnehmer bei Abmahnung zu unterstützen. In diesem Seminar klären wir, welche das sind.

Abmahnung – 1. Schritt bei Fehlverhalten

  • Wann kann der Arbeitgeber abmahnen?
  • Wie sieht eine ordnungsgemäße Abmahnung aus?
  • Welche Elemente muss sie enthalten?
  • Was kann gegen eine Abmahnung unternommen werden?
  • Wie sieht eine Gegendarstellung aus?
  • Wann muss eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?
  • Was sind in diesem Zusammenhang Ermahnung, Rüge, Verwarnung, Betriebsbuße?

Das Beschwerderecht des Arbeitnehmers beim Betriebsrat gemäß § 85 BetrVG

Begriffserklärung: Die Kündigungsarten

  • Unterschiede zwischen betriebs-, personen- und verhaltensbedingter Kündigung

Die verhaltensbedingte Kündigung

  • Wann kann der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen, was sind die Voraussetzungen?
  • Kann wegen eines Verdachts gekündigt werden?
  • Ist eine vorherige Abmahnung nötig?

Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher (fristloser) Kündigung

  • Wie ist der Betriebsrat dabei zu beteiligen und welche Möglichkeiten hat er?

Kündigung und Arbeitsgericht

  • Klage gegen eine Abmahnung
  • Klage gegen eine verhaltensbedingte Kündigung (Kündigungsschutzverfahren)
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Referentinnen und Referenten
Nike Woeller-Wiedenbeck
Kanzlei Dr. Woeller, Tschakert & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kosten

Seminargebühr zzgl. MwSt.
370,00 €

Freistellung / Kostenübernahme

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