Der Betriebsrat als Berater
Für dieses Seminar gibt es aktuell noch keinen Termin. Wenn du an diesem Thema interessiert bist, trage dich bitte in die Warteliste ein und wir werden dich kontaktieren, sobald wir mit der Planung beginnen. Nach der Planung bekommst du ein Seminarangebot, damit ihr den Beschluss für deine Teilnahme fassen könnt.
Ein Aufhebungsvertrag fällt unter das Individualrecht und damit hat der Betriebsrat wenig Möglichkeiten mitzuwirken. Ein Betriebsratsmitglied kann trotzdem als Berater bei der Vertragsverhandlung hinzugezogen werden. Dabei sollte er die Fußangeln und Fallstricke in Aufhebungsverträgen kennen. Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag kann bedingt widerrufen werden, deswegen ist es umso wichtiger rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Hinweis:Alle Inhalte basieren auf aktuellen Rechtsprechungen.
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV