Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/23050/
02.06.2023, 21:06 Uhr

Personelle Einzelmaßnahmen – was kann der Betriebsrat tun?

(§§ 99, 100, 101 BetrVG)

Der § 99 BetrVG sieht eine Beteiligung des Betriebsrats vor, wenn der Arbeitgeber eine Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung durchführen will.

  • Welche Besonderheiten sind bei der Ein-/Umgruppierung bzw. bei der Versetzung zu beachten?

  • Was ist beim Sonderfall Einstellung/Eingliederung von Leih-ArbeitnehmerInnen oder ArbeitnehmerInnen mit Werkverträgen zu beachten?

  • Welche Möglichkeiten stehen dem Betriebsrat bei der Durchführung einer vorläufigen personellen Einzelmaßnahme gemäß § 100 BetrVG zur Verfügung?

  • Wie kann der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht über § 101 BetrVG sichern?

  • Welche Voraussetzungen sind vom Arbeitgeber für eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrates zu erfüllen?

  • Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden?

  • Wie muss eine wirksame Stellungnahme des Betriebsrates gestaltet sein? Auf welche Gründe ist abzustellen?

Methoden: Das Seminar soll anhand praktischer Übungen die Systematik der §§ 99, 100, 101 BetrVG sowie die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates aufzeigen.

 

 

Anmeldung Reservieren
Referentinnen und Referenten
Lieselotte Wolf
Kanzlei Dr. Woeller, Tschakert & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Veranstaltungsort
Bildungswerk Rhein/Main e. V.
Mainluststr. 2
60329 Frankfurt
Kosten

Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: 40,00 €

Seminargebühr zzgl. MwSt.
310,00 €

Freistellung
  • § 37 Abs. 6 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX

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