Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/ueber-uns/referentenprofile/
21.01.2025, 23:01 Uhr

Referentenprofil - Betriebsverfassungsrecht und damit im Zusammenhang stehende Themen

Die Interessenvertretung der Beschäftigten haben vielfältige Aufgaben, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) beschrieben sind. Zentrale Paragraphen sind die allgemeinen Aufgaben im § 80 BetrVG und ein wesentlicher Teil der Mitbestimmung im § 87 BetrVG.

Um diese Beteiligungsrechte im Sinne der Beschäftigten umsetzen zu können, benötigen die Interessenvertretungen und somit jedes einzelne seiner Mitglieder grundlegende Kenntnisse im BetrVG. Wir bieten hierzu Seminare an, in denen wir den Umgang mit den einschlägigen Gesetzen praxisnah vermitteln. Dies erfolgt entlang der anstehenden Themen und Aufgaben in den jeweiligen Betrieben. Alle Teilnehmende werden dabei aktiv in den Lernprozess einbezogen. Im Seminar arbeiten wir methodisch vielfältig und flexibel. Dabei steht der Spaß am Lernen im Vordergrund. Ziel ist es das Gelernte selbstständig im Betriebsratsgremium und in dessen Ausschüssen umzusetzen.

Wenn du Spaß am Lehren hast und dein Wissen und deine Erfahrungen im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes an andere weitergeben möchtest, dann melde dich bei uns.

Unsere Referentinnen und Referenten sind KollegInnen aus Betrieben, die sich nebenberuflich betätigen möchten, sowie freiberufliche ReferentInnen. Sofern Dir die Erfahrung im Vermitteln von Inhalten fehlt, hast Du die Möglichkeit langsam hineinzuwachsen, da wir im Team arbeiten.

Die nachfolgende Themenliste zeigt die verschiedenen Inhalte dieser Kategorie. Du darfst Dich gerne melden, auch wenn Du nur einzelne Teile davon abdecken möchtest. Hierbei handelt es sich um Tages- sowie Wochenseminare.

Themen der Grundlagen der Betriebsratsarbeit

  • Der Betriebsrat als Interessenvertretung der Beschäftigten
  • Die interne Organisation des Betriebsrates
  • Die Rechtsstellung des Betriebsrates und seiner Mitglieder
  • Der Betriebsrat als Organ der Betriebsverfassung
  • Übersicht über die Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
  • Vereinbarungsformen wie etwa Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede, Betriebliche Übung, einseitige Zusage
  • Bearbeitung einzelner Aufgabenfelder die sich aus den Beteiligungsrechten des Betriebsrates ergeben
  • Beteiligungsrechte der Interessenvertretung nach dem BetrVG bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigungen
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte auch ohne Rechtsmittel
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber anhand betrieblicher Beispiele
  • Sanktionsmöglichkeiten und Arbeitsgerichtsverfahren
  • Darstellung und Aufarbeitung der Arbeitsgruppenergebnisse mit verschiedenen Informationsmitteln
    • für kleinere Gruppen wie Vortrag, Pinnwand, Flipchart
    • für die KollegInnen in Form von Infoblatt, Rede und Präsentationstechniken

Themen der Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretung:

  • Darstellung der Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Arbeitsfelder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Aufgaben und Stellung von Jugend- und Auszubildendenvertretung und Betriebsrat
  • Grundsätze für die Durchführung der Aufgaben
  • Durchsetzungsbedingungen und Handlungsmöglichkeiten der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Siehe auch:

https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminarkategorie/kategorie/grundlagen-der-betriebsratsarbeit/

Referentenprofil - Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten

(§ 178 Absatz 1 SGB IX).

Dabei hat sie vor allem darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen (§§ 154, 155 und 164-167 SGB IX) erfüllt werden;

Um diese wichtigen Aufgaben im Sinne der Schwerbehinderten Menschen im Betrieb umsetzen zu können, benötigen die Interessenvertretungen grundlegende Kenntnisse im BetrVG, aber auch spezielles Wissen bezüglich des Schwerbehindertenrechts. Wir bieten hierzu Seminare an, in denen wir den Umgang mit den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen praxisnah und entlang der betrieblichen Fragen und Aufgaben vermitteln. Alle Teilnehmende werden dabei aktiv in den Lernprozess einbezogen. Im Seminar arbeiten wir methodisch vielfältig und flexibel. Dabei steht der Spaß am Lernen im Vordergrund.

Wenn du Spaß am Lehren hast und dein Wissen und deine Erfahrungen im Bereich der Schwerbehindertenvertretung an andere weitergeben möchtest, dann melde dich bei uns. Von Vorteil wäre eine betriebliche Praxis, die aber nicht zwingend erforderlich ist.

Unsere Referentinnen und Referenten sind KollegInnen aus Betrieben, die sich nebenberuflich betätigen möchten, sowie freiberufliche ReferentInnen. Sofern Dir die Erfahrung im Vermitteln von Inhalten fehlt, hast Du die Möglichkeit langsam hineinzuwachsen, da wir im Team arbeiten.

Die nachfolgende Themenliste zeigt die verschiedenen Inhalte unserer Seminare. Du darfst Dich gerne melden, auch wenn Du nur einzelne Teile davon abdecken möchtest.

  • Zentrale Aufgaben der SBV
    • Behinderung - Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
    • Aufgaben und Rechte der SBV
    • Insbesondere das Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren
    • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
    • Pflichten des Arbeitgebers
    • Arbeit der SBV in der Praxis: Aufbau von Arbeitsstrukturen unter Nutzung von inner- und außerbetrieblichen Kooperationspartnern
  • Beschäftigung fördern und sichern
    • Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation behinderter und älterer Menschen
    • Die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers
    • Die Beteiligungsrechte der SBV und Rechte der schwerbehinderten Menschen
    • Die Rolle der Interessensvertretungen bei der Beschäftigungssicherung
  • Gesundheitsprävention durch betriebliches Eingliederungsmanagement
    • Rechtliche Grundlagen
    • Aufbau, Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
    • Gesundheit langfristig sichern durch Prävention – Gemeinsame Ziele der Interessenvertretungen (GG, §§ 3,5,6 ArbSchG, BetrVG, SGB IX)
    • Im Zentrum der Aktivitäten: Das Integrationsteam – Aufgabenstellung und Umsetzung in der täglichen Praxis
    • Frühwarnsystem, welche Faktoren sind wichtig?
    • Wesentliche Punkte: Rehabilitation, Prävention und Integration
    • Bausteine der Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung: Gesundheitsbericht, Mitarbeiterbefragung und Gesundheitszirkel (ArbSchG, ASIG)
    • Mitwirkung der verschiedenen Sozialleistungsträger

Darüber hinaus bieten wir Seminare an, bei denen wir spezielle Fragen und Themen aufgreifen.

Tagesseminare zu aktuellen Themen aus dem Bereich der Schwerbehindertenvertretung:

    • Wahlvorstandsschulungen
    • Aktuelles aus der Schwerbehindertenvertretung
    • Gute Arbeit barrierefrei gestalten
    • Langzeiterkrankt, was nun?
    • u. a.

Kontaktaufnahme

Bei Interesse bitte Kontaktaufnahme mit Tamara Kahraman, Tel.: 069-23 01 63, Mobil: 0171-8138513, Mail: tamara.kahramandon't want spam(at)biwe-ffm.de

#gerneperDU

"Lernen ist gelungen, wenn unsere SeminarteilnehmerInnen sich für Bildung interessieren und am Ende des Seminars ihr Wissen engagiert im Betrieb umzusetzen und gerne wiederkommen."


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