1 Ta - Beginnt um 9.00 Uhr und Endet um ca. 16.30 Uhr
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der Menschen mit (Schwer-)Behinderung im Betrieb.
Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gehört es nach § 80 (1) Nr. 1 BetrVG, "darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, […] durchgeführt werden." Dazu gehört auch das Sozialgesetzbuch 9, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Darüber hinaus nennt der § 80 (1) Nr. 4 BetrVG als konkrete Aufgabe des Betriebsrats die Eingliederung schwerbehinderter Menschen, einschließlich der Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des neunten Buches Sozialgesetzbuch und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern.
Wie lässt sich diese Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung konkret gestalten, welche Rechte ergeben sich hieraus für beide Seiten und welche Handlungen sind daraus abzuleiten?
Diese Fragen wollen wir im Seminar klären und dabei die bisher gemachten Erfahrungen und die aufgetretenen Probleme bei der Zusammenarbeit besprechen.
Hier könnt ihr euch als Teilnehmer auf die Warteliste für das Seminar setzen lassen. Bei mehreren Interessenten organisieren wir gerne einen Termin.
Auf Warteliste setzenSeminargebühr zzgl. MwSt.
415,00 €
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand