Die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen sollen ohne Fehler verlaufen, damit sie nicht anfechtbar sind und nicht wiederholt werden müssen. Für die Interessenvertretungen bedeutet das, sich sicher mit den rechtlichen Regelungen auseinander zu setzen und sie richtig anzuwenden.
- Bestellung des Wahlvorstandes
- Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder
- Allgemeine Aufgaben des Wahlvorstandes
- Die Wahlverfahren zur SBV Wahl (vereinfachtes / förmliches Wahlverfahren)
- Erstellung einer Wählerliste
- Notwendiger Inhalt des Wahlausschreibens
- Fristwahrung
- Einleitung der Wahl
- Umgang mit Wahlvorschlägen
- Wahlgang und Stimmabgabe
- Feststellung des Wahlergebnisses
- Anfechtung der SBV-Wahl
- Wahlschutz, Wahlkosten
- Wahlen zur § 180 SGB IX Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung