Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/gs-7/
23.04.2024, 08:04 Uhr

Das vereinfachte und normale Wahlverfahren

Das vereinfachte Wahlverfahren ist nur in Betrieben mit in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern zwingend vorgeschrieben.

In Betrieben mit 101– 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann im vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Das Einverständnis des Arbeitgebers ist freiwillig.

Das zweistufige Wahlverfahren und seine Besonderheiten

Die Arbeit des Wahlvorstandes

  • Die Wahlversammlung
  • Die Wahlvorschläge
  • Aufstellung der Wählerliste
  • Einspruch gegen die Wählerliste
  • Erlass des Wahlausschreibens
  • Berücksichtigung von Frauen und Männern nach Beschäftigungsquote

Vorbereitung der Wahl

  • Die Stimmzettel
  • Einreichung, Prüfung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
  • Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten
  • Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste

Der Wahltag

  • persönliche Stimmabgabe
  • schriftliche Stimmabgabe
  • Ermittlung des Wahlergebnisses

Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Konstituierung des Betriebsrats

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