Wer kennt das nicht, auf der Betriebsversammlung macht niemand den Mund auf und anschließend wird gemeckert – auch und besonders über den Betriebsrat. Wie könnt Ihr damit umgehen?
Betriebsversammlungen sind nicht die einzige Möglichkeit die Belegschaft zu informieren. Mindestens so wichtig sind persönliche Gespräche mit den Beschäftigten. Doch wie dabei vorgehen?
- Einerseits muss der Betriebsrat die Belegschaft informieren, andrerseits müssen Betriebsratsmitglieder über bestimmte Informationen, die sie erhalten haben, Stillschweigen bewahren. Aber über was genau?
- Einerseits sollen BR-Mitglieder für die Beschäftigten tätig werden, andererseits möchten diese nicht, dass sie ins Fadenkreuz der Vorgesetzten geraden.
- Einerseits dürfen BR-Mitglieder nicht politisch oder gewerkschaftlich tätig werden, andererseits sind die Interessenskonflikte zwischen Beschäftigten und Unternehmen nicht auch irgendwie politisch?
- Einerseits erhalten BR-Mitglieder Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigten, andrerseits stellt sich die Frage, wie können diese - ohne sie öffentlich zu machen - genutzt werden, um der betroffenen Person zu helfen.
- Einerseits wollt Ihr die Belegschaft über das, was gerade von dem Unternehmen vorbereitet wird informieren, andererseits gilt es keine Geschäftsgeheimnisse auszuplaudern.
In diesem Seminar gehen wir folgende Punkte durch:
- Informationspflichten und -rechte des Betriebsrates gegenüber der Belegschaft
- Öffentlichkeitsarbeit durch persönliche Gespräche
- Kontaktaufnahme und Themenauswahl
- Schutz des Persönlichkeitsrechts der Beschäftigten
- Umgang mit Gesundheitsdaten der ArbeitnehmerInnen
- Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
- Konsequenzen bei Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht und den Datenschutz
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