§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
Betriebsratsarbeit kann nie losgelöst von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens stattfinden. Personalplanung, Investitionen, Umstrukturierungen oder Sparmaßnahmen werden regelmäßig mit wirtschaftlichen Argumenten begründet. Um diese einordnen und bewerten zu können, benötigen alle Betriebsratsmitglieder ein grundlegendes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge.
Erkennntnisgewinn: Ihr entwickelt ein solides Grundverständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge und könnt Aussagen des Arbeitgebers besser nachvollziehen und bewerten. Das stärkt eure Betriebsratsarbeit, erhöht eure Sicherheit in Diskussionen und schafft eine gemeinsame Wissensbasis im gesamten Betriebsratsgremium.