Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/26066/
12.04.2026, 04:04 Uhr
Seminardetails
Dienstag, 06.10.2026
Von 9:00 bis ca. 16:30 Uhr
26066
Kosten
Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: ca. 100,00 €
Seminargebühr zzgl. MwSt.
430,00 €
RabattFreistellung / Kostenübernahme
Buchen Reservieren Der Betriebsrat hat im Zusammenhang mit der Zeugniserstellung in der Regel keine Beteiligungsrechte. Es gibt aber Ausnahmen:
- Wenn die Beurteilungsgrundsätze nach § 94 Abs. 2 BetrVG eine Rolle spielen.
- Wenn der Arbeitnehmer von seinem Beschwerderecht gebrauch macht und den Betriebsrat um Unterstützung bittet. § 84 Abs. 1 BetrVG
- Wenn es erforderlich sein könnte die Einigungsstelle anzurufen. § 85 Abs. 2 BetrVG
Um beurteilen zu können, ob der Arbeitgeber alle rechtlichen Vorgaben eingehalten hat, ist es notwendig die Grundsätze der Zeugnisinhalte zu kennen.
- Rechtsanspruch auf ein Zeugnis?
- Einfaches und qualifiziertes Zeugnis
- Notwendiger Inhalt eines Zeugnisses:
- Tätigkeitsbeschreibung
- Leistungsbeurteilung
- Persönliche Führung
- Schlussformel
- Formalien beim Zeugnis:
- Bewertung im Zeugnis
- Codierte Formulierungen
- Arbeitsgruppen zur Beurteilung konkreter Zeugnisse
- Aktuelle Rechtsprechung rund ums Zeugnisrecht
Seminarleitung
 | Eike Schuchmann Referent für Arbeitsrecht | |
Veranstaltungsort
Frankfurt am Main
Der genaue Seminarort wird noch bekannt gegeben.
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