§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV
Im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten, Meinungsfreiheit und den unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers kommt es im Arbeitsverhältnis immer wieder zu Konflikten:
• Wie viel Kritik am Arbeitgeber ist erlaubt – auch in sozialen Medien?
• Wo endet das Recht auf freie Meinungsäußerung – und wo beginnen arbeitsrechtliche Konsequenzen?
• Welche Grenzen hat das Weisungsrecht des Arbeitgebers – und wie kann der Betriebsrat eingreifen?
Zugleich gewinnen neue Entwicklungen an Bedeutung: Arbeitgeber nutzen Social Media zur Überwachung, setzen fragwürdige Regeln zur "Ordnung im Betrieb" durch oder fordern Anpassungen bei Kleidung und Verhalten. All das betrifft auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG.
1. Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis
2. Weisungsrecht vs. Persönlichkeitsrecht
3. Mitbestimmung gezielt nutzen