Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/26051/
13.07.2026, 01:07 Uhr

Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechte und das Direktionsrecht des Arbeitgebers

Mitbestimmung gezielt nutzen

Seminardetails NEU
Donnerstag, 12.11.2026
Von 9:00 bis ca. 16:30 Uhr
26051
Kosten

Hotelkosten zzgl. MwSt.
Verpflegung: ca. 84,03 €

Seminargebühr zzgl. MwSt.
430,00 €

Rabatt
Freistellung / Kostenübernahme

§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit

§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand

§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV

Buchen Reservieren
Seminarleitung
Alexander Meindl
Referent für Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Klausurtagungen
Veranstaltungsort
Frankfurt am Main
Der genaue Seminarort wird noch bekannt gegeben.
Seminardetails NEU
Donnerstag, 12.11.2026
Von 9:00 bis ca. 16:30 Uhr
26051
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430,00 €

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§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit

§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand

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Im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten, Meinungsfreiheit und den unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers kommt es im Arbeitsverhältnis immer wieder zu Konflikten:
• Wie viel Kritik am Arbeitgeber ist erlaubt – auch in sozialen Medien?
• Wo endet das Recht auf freie Meinungsäußerung – und wo beginnen arbeitsrechtliche Konsequenzen?
• Welche Grenzen hat das Weisungsrecht des Arbeitgebers – und wie kann der Betriebsrat eingreifen?

Zugleich gewinnen neue Entwicklungen an Bedeutung: Arbeitgeber nutzen Social Media zur Überwachung, setzen fragwürdige Regeln zur "Ordnung im Betrieb" durch oder fordern Anpassungen bei Kleidung und Verhalten. All das betrifft auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG.

1. Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis

  • Was darf ich öffentlich über meinen Arbeitgeber sagen?
  • Kritik am Unternehmen – erlaubt oder kündigungsrelevant?
  • Soziale Medien: Öffentlich oder privat?
  • Nutzung von Facebook, Instagram, X (Twitter) & Co. – wo beginnt der arbeitsrechtliche Konflikt?
  • Beweisverwertungsverbote: Was darf der Arbeitgeber aus Social Media nutzen?

2. Weisungsrecht vs. Persönlichkeitsrecht

  • Umfang und Grenzen des Direktionsrechts (§ 106 GewO)
  • Weisungen zur Kleidung, Körperschmuck, religiösen Symbolen – was ist zulässig?
  • Muss ich jeder Anweisung folgen? Was passiert bei unzulässigen Weisungen?
  • Vertragsauslegung und Nebenpflichten – wann ist Mitbestimmung zwingend?

3. Mitbestimmung gezielt nutzen

  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei:
    • Ordnung im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
    • Technischen Einrichtungen (z. B. Überwachung durch Social Media, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
    • Urlaubsplanung, Mehrarbeit, Sonderzahlungen
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Mitbestimmung und Direktionsrecht
  • Strategien für die betriebliche Praxis: Mitbestimmung als Gegengewicht zum Weisungsrecht
Seminarleitung
Alexander Meindl
Referent für Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Klausurtagungen
Veranstaltungsort
Frankfurt am Main
Der genaue Seminarort wird noch bekannt gegeben.
 
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