Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/26051/
16.02.2026, 17:02 Uhr

Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechte und das Direktionsrecht des Arbeitgebers

Mitbestimmung gezielt nutzen

Seminardetails
Donnerstag, 12.11.2026
Von 9:00 bis ca. 16:30 Uhr
26051
Kosten

Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: ca. 100,00 €

Seminargebühr zzgl. MwSt.
445,00 €

Rabatt
Freistellung / Kostenübernahme

§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit

§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand

§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV

Buchen Reservieren
Veranstaltungsort
Frankfurt am Main
Der genaue Seminarort wird noch bekannt gegeben.
Seminardetails
Donnerstag, 12.11.2026
Von 9:00 bis ca. 16:30 Uhr
26051
Kosten

Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: ca. 100,00 €

Seminargebühr zzgl. MwSt.
445,00 €

Rabatt
Freistellung / Kostenübernahme

§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit

§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand

§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV

Buchen Reservieren

Im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten, Meinungsfreiheit und den unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers kommt es im Arbeitsverhältnis immer wieder zu Konflikten:
• Wie viel Kritik am Arbeitgeber ist erlaubt – auch in sozialen Medien?
• Wo endet das Recht auf freie Meinungsäußerung – und wo beginnen arbeitsrechtliche Konsequenzen?
• Welche Grenzen hat das Weisungsrecht des Arbeitgebers – und wie kann der Betriebsrat eingreifen?

Zugleich gewinnen neue Entwicklungen an Bedeutung: Arbeitgeber nutzen Social Media zur Überwachung, setzen fragwürdige Regeln zur "Ordnung im Betrieb" durch oder fordern Anpassungen bei Kleidung und Verhalten. All das betrifft auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG.

1. Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis

  • Was darf ich öffentlich über meinen Arbeitgeber sagen?
  • Kritik am Unternehmen – erlaubt oder kündigungsrelevant?
  • Soziale Medien: Öffentlich oder privat?
  • Nutzung von Facebook, Instagram, X (Twitter) & Co. – wo beginnt der arbeitsrechtliche Konflikt?
  • Beweisverwertungsverbote: Was darf der Arbeitgeber aus Social Media nutzen?

2. Weisungsrecht vs. Persönlichkeitsrecht

  • Umfang und Grenzen des Direktionsrechts (§ 106 GewO)
  • Weisungen zur Kleidung, Körperschmuck, religiösen Symbolen – was ist zulässig?
  • Muss ich jeder Anweisung folgen? Was passiert bei unzulässigen Weisungen?
  • Vertragsauslegung und Nebenpflichten – wann ist Mitbestimmung zwingend?

3. Mitbestimmung gezielt nutzen

  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei:
    • Ordnung im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
    • Technischen Einrichtungen (z. B. Überwachung durch Social Media, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
    • Urlaubsplanung, Mehrarbeit, Sonderzahlungen
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Mitbestimmung und Direktionsrecht
  • Strategien für die betriebliche Praxis: Mitbestimmung als Gegengewicht zum Weisungsrecht
Veranstaltungsort
Frankfurt am Main
Der genaue Seminarort wird noch bekannt gegeben.