Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/26051/
13.07.2026, 01:07 Uhr
Seminardetails NEU
Donnerstag, 12.11.2026
Von 9:00 bis ca. 16:30 Uhr
26051
Kosten
Hotelkosten zzgl. MwSt.
Verpflegung: ca. 84,03 €
Seminargebühr zzgl. MwSt.
430,00 €
RabattFreistellung / Kostenübernahme
Buchen Reservieren Im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten, Meinungsfreiheit und den unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers kommt es im Arbeitsverhältnis immer wieder zu Konflikten:
• Wie viel Kritik am Arbeitgeber ist erlaubt – auch in sozialen Medien?
• Wo endet das Recht auf freie Meinungsäußerung – und wo beginnen arbeitsrechtliche Konsequenzen?
• Welche Grenzen hat das Weisungsrecht des Arbeitgebers – und wie kann der Betriebsrat eingreifen?
Zugleich gewinnen neue Entwicklungen an Bedeutung: Arbeitgeber nutzen Social Media zur Überwachung, setzen fragwürdige Regeln zur "Ordnung im Betrieb" durch oder fordern Anpassungen bei Kleidung und Verhalten. All das betrifft auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG.
1. Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis
- Was darf ich öffentlich über meinen Arbeitgeber sagen?
- Kritik am Unternehmen – erlaubt oder kündigungsrelevant?
- Soziale Medien: Öffentlich oder privat?
- Nutzung von Facebook, Instagram, X (Twitter) & Co. – wo beginnt der arbeitsrechtliche Konflikt?
- Beweisverwertungsverbote: Was darf der Arbeitgeber aus Social Media nutzen?
2. Weisungsrecht vs. Persönlichkeitsrecht
- Umfang und Grenzen des Direktionsrechts (§ 106 GewO)
- Weisungen zur Kleidung, Körperschmuck, religiösen Symbolen – was ist zulässig?
- Muss ich jeder Anweisung folgen? Was passiert bei unzulässigen Weisungen?
- Vertragsauslegung und Nebenpflichten – wann ist Mitbestimmung zwingend?
3. Mitbestimmung gezielt nutzen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei:
- Ordnung im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
- Technischen Einrichtungen (z. B. Überwachung durch Social Media, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
- Urlaubsplanung, Mehrarbeit, Sonderzahlungen
- Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Mitbestimmung und Direktionsrecht
- Strategien für die betriebliche Praxis: Mitbestimmung als Gegengewicht zum Weisungsrecht
Seminarleitung
 | Alexander Meindl Referent für Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Klausurtagungen | |
Veranstaltungsort
Frankfurt am Main
Der genaue Seminarort wird noch bekannt gegeben.
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