Seminargebühr inkl. VP zzgl. MwSt.
320,00 €
§ 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX - Wahl und Amtszeit SBV
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
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§ 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX - Wahl und Amtszeit SBV
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
Die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen sollen ohne Fehler verlaufen, damit sie nicht anfechtbar sind und nicht wiederholt werden müssen. Für die Interessenvertretungen bedeutet das, sich sicher mit den rechtlichen Regelungen auseinander zu setzen und sie richtig anzuwenden.