Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: 620,00 €
Übernachtung: 408,00 €
Seminargebühr zzgl. MwSt.
1.760,00 €
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: 620,00 €
Übernachtung: 408,00 €
Seminargebühr zzgl. MwSt.
1.760,00 €
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist in der betrieblichen Realität mit vielfältigen Herausforderungen verbunden, die sich hauptsächlich um die Integration, Beratung und den Schutz schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Berufsleben drehen. Das Seminar vermittelt praxisnahes Wissen zur rechtssicheren Wahrnehmung der SBV-Aufgaben.
Wahl der SBV
Die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen sollen ohne Fehler verlaufen, damit sie nicht anfechtbar sind und nicht wiederholt werden müssen. Für die SBV bedeutet das, sich sicher mit den rechtlichen Regelungen auseinander zu setzen und sie richtig anzuwenden.
Versammlung der schwerbehinderten Menschen
Altersrente für schwerbehinderte Menschen und Rente wegen Erwerbsminderung
Euch wird ein kompakter Überblick über die Altersrenten, einschließlich der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, vermittelt. Behandelt werden die Voraussetzungen und Auswirkungen eines vorgezogenen Rentenbeginns mit oder ohne Abschläge sowie die Rente wegen teilweiser/ voller Erwerbsminderung. Für das grundlegende Verständnis werden zudem die wichtigsten Faktoren der Rentenberechnung erläutert, um die Rentenhöhe abschätzen und einordnen zu können.
Mitwirkungsrechte der SBV bei Personalentscheidungen
Rechte der Schwerbehindertenvertretung (SBV), u. A.:
Prävention und Arbeitsschutz
Aktuelle Rechtsprechung im Schwerbehindertenrecht und Rechte der SBV
Erkenntnisgewinn: Ihr geht mit sofort anwendbarem Praxiswissen, klaren Handlungskompetenzen und rechtlicher Sicherheit in eure SBV-Arbeit zurück und seid besser in der Lage, die Interessen schwerbehinderter / gleichgestellter Beschäftigten wirksam zu vertreten.