§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV
Eine Übernachtung kann für 453,60 € (inkl. MwSt.) hinzugebucht werden.
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV
Der Betriebsrat als Interessenvertretung der Beschäftigten
Die interne Organisation des Betriebsrates
Die Rechtsstellung des Betriebsrates und seiner Mitglieder
Der Betriebsrat als Organ der Betriebsverfassung
Eine Übernachtung kann für 453,60 € (inkl. MwSt.) hinzugebucht werden.