Das vereinfachte und normale Wahlverfahren
Dieses Seminar richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen, die einem Wahlvorstand angehören. Es werden beide Wahlverfahren geschult.
Bitte beachtet, dass das vereinfachte Wahlverfahren nur in Betrieben mit in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern zwingend vorgeschrieben ist.
In Betrieben mit 101– 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann im vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Das Einverständnis des Arbeitgebers ist freiwillig.
Das zweistufige Wahlverfahren und seine Besonderheiten
Die Arbeit des Wahlvorstandes
Vorbereitung der Wahl
Der Wahltag
Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Konstituierung des Betriebsrats
Seminargebühr inkl. VP zzgl. MwSt.
320,00 €
§ 20 Abs. 3 BetrVG Wahlkosten BR und JAV
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand