Das vereinfachte Wahlverfahren
Dieses Seminar richtet sich an Kolleginnen und Kollegen aus Betrieben mit weniger als 101 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Bitte beachtet, dass das vereinfachte Wahlverfahren nur in Betrieben mit in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern zwingend vorgeschrieben ist.
Zur Info: In Betrieben mit 101 – 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann im vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Das Einverständnis ist freiwillig. Solange es keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gibt, empfehlen wir nicht dieses Seminar, sondern das Seminar „Das normale Wahlverfahren“ zu besuchen.
Das zweistufige Wahlverfahren und seine Besonderheiten
Die Arbeit des Wahlvorstandes
Seminargebühr inkl. VP zzgl. MwSt.
320,00 €
§ 20 Abs. 3 BetrVG Wahlkosten BR und JAV
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand