Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/25043/
20.06.2025, 00:06 Uhr

Einblicke in die Welt der Zeugnissprache…

„Sein Verhalten war ohne Tadel...“

Der Betriebsrat hat im Zusammenhang mit der Zeugniserstellung in der Regel keine Beteiligungsrechte. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Wenn die Beurteilungsgrundsätze nach § 94 Abs. 2 BetrVG eine Rolle spielen.
  • Wenn der Arbeitnehmer von seinem Beschwerderecht gebrauch macht und den Betriebsrat um Unterstützung bittet. (§ 84 Abs. 1 BetrVG)
  • Wenn es erforderlich sein könnte die Einigungsstelle anzurufen. § 85 Abs. 2 BetrVG

Um beurteilen zu können, ob der Arbeitgeber alle rechtlichen Vorgaben eingehalten hat, ist es notwendig die Grundsätze der Zeugnisinhalte zu kennen.

  • Rechtsanspruch auf ein Zeugnis?
    • Einfaches und qualifiziertes Zeugnis
  • Notwendiger Inhalt eines Zeugnisses:
    • Tätigkeitsbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Persönliche Führung
    • Schlussformel?
  • Formalien beim Zeugnis:
    • Aussteller
    • Form: schriftlich, Textform
  • Bewertung im Zeugnis
  • Codierte Formulierungen
  • Aktuelle Rechtsprechung rund ums Zeugnisrecht
  • Taktik und Möglichkeiten der Durchsetzung für Arbeitnehmer
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ONLINESEMINAR

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Referentinnen und Referenten
Maria Dimartino
Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten im Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz
Veranstaltungsort
Online Seminar über Zoom Meeting

Kosten

Seminargebühr zzgl. MwSt.
300,00 €

Freistellung / Kostenübernahme

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