„Sein Verhalten war ohne Tadel...“
Der Betriebsrat hat im Zusammenhang mit der Zeugniserstellung in der Regel keine Beteiligungsrechte. Es gibt aber Ausnahmen:
Um beurteilen zu können, ob der Arbeitgeber alle rechtlichen Vorgaben eingehalten hat, ist es notwendig die Grundsätze der Zeugnisinhalte zu kennen.
Seminargebühr zzgl. MwSt.
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§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV