Die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrates ist ein grundlegendes Recht des Betriebsrats und dient dem Schutz der Interessen der Beschäftigten. Die Beteiligungsrechterechte des Betriebsrates bestehen in der Regel in kollektiven Angelegenheiten. Wie kann der Betriebsrat diese Rechte ausgestalten und durchsetzen?
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§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV