Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/25038/
18.03.2025, 19:03 Uhr

Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Personellen Einzelmaßnahmen

§§ 99, 100, 101 BetrVG

Der § 99 BetrVG sieht eine Beteiligung des Betriebsrats vor, wenn der Arbeitgeber eine Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung durchführen will.

  • Welche Voraussetzungen sind vom Arbeitgeber für eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrates zu erfüllen?
  • Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden?
  • Wie muss eine wirksame Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates gestaltet sein? Auf welche Gründe ist abzustellen?
  • Was ist beim Sonderfall Einstellung/Eingliederung von Leih-ArbeitnehmerInnen oder ArbeitnehmerInnen mit Werkverträgen zu beachten?
  • Welche Möglichkeiten stehen dem Betriebsrat bei der Durchführung einer vorläufigen personellen Einzelmaßnahme gemäß § 100 BetrVG zur Verfügung?
  • Wie kann der Betriebsrat seine Beteiligung bei einer vorläufigen Maßnahme sichern (§ 101 BetrVG)?
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Referentinnen und Referenten
Maria Dimartino
Rechtsanwältin
Veranstaltungsort
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