§ 87 BetrVG
Andere Seminare zum Thema
Datum | Nr. | Titel |
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12.06.2025
bis 13.06.2025 | 25038 | Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Personellen Einzelmaßnahmen |
09.07.2025
bis 10.07.2025 | 25039 | Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Kündigungen |
18.09.2025
bis 19.09.2025 | 25040 | Gestaltungsmittel und Durchsetzungsmechanismen des Betriebsrates |
16.10.2025
bis 17.10.2025 | 25041 | Rechtlicher Überblick zu Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan |
13.11.2025
bis 14.11.2025 | 25042 | Rundumblick Aufhebungsvertrag |
11.12.2025
bis 12.12.2025 | 25043 | Einblicke in die Welt der Zeugnissprache… |
Die Mitbestimmung ist ein zentrales Recht des Betriebsrats und ermöglicht es, aktiv an unternehmensrelevanten Entscheidungen teilzuhaben. In diesem Seminar möchten wir euch das notwendige Fachwissen vermitteln, um eure Mitbestimmungsrechte (§ 87 Abs. 1 BetrVG) effektiv auszuüben. § 87 Abs. 1 BetrVG beinhaltet 14 Tatbestände an denen der Betriebsrat zu beteiligen ist. In der Regel werden über diese Themen Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. § 87 Abs. 2 BetrVG zeigt auf, dass es bei Meinungsverschiedenheiten über die Inhalte und Ausgestaltung die Einigungsstelle hinzugezogen werden darf.
Seminargebühr zzgl. MwSt.
300,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV