Bildungswerk Rhein/Main e.V.
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18.03.2025, 18:03 Uhr

Betriebsänderung

Sozialplan, Interessenausgleich

Einführung neuer Organisationsstrukturen, neue Arbeitsmethoden, wirtschaftliche Probleme, Umstrukturierung und drohender Personalabbau sind Vorgänge im Betrieb, die meistens eine Betriebsänderung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bedeuten.

Vor allem wirtschaftliche Probleme, krisenbedingt oder nicht, gefährden die Beschäftigungssicherung, und wenn es ganz schlimm kommt, drohen Entlassungen bis hin zur Schließung des gesamten Betriebes. Wie kann der Betriebsrat eine Betriebsänderung erkennen, wie kann er sich vorbereiten, welche Schritte sind zu tun und was passiert genau beim Interessenausgleich und Sozialplan? Und welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, Beschäftigung zu sichern und die Interessen der Belegschaft bestmöglich zu vertreten?

  • Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG
  • Tätigkeiten des Betriebsrats vor Aufnahme der Verhandlungen
  • Rolle des Wirtschaftsausschusses
  • Interessenausgleich, Sozialplan, Nachteilsausgleich §§ 112, 112a, 113 BetrVG
    • Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Sozialplan
    • Die Mitwirkung des Betriebsrates beim Interessensausgleich
    • Die Einigungsstelle
  • Instrument Transfergesellschaft
  • Aufgaben des Betriebsrates nach der Betriebsänderung
    • Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Umsetzung der personellen Einzelmaßnahmen nach Abschluss der Verhandlungen zum Interessenausgleich und Sozialplan (Versetzung, betriebsbedingte Kündigung) §§ 99, 102 BetrVG
    • Auswirkungen der Regelungen im Interessenausgleich auf die betriebsbedingte Kündigung (Auswahlrichtlinie, Namensliste)
    • Anspruch auf Umsetzung eines Sozialplans und Interessensausgleich
    • Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
  • Kommunikation im Betrieb
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AKTUELLES THEMA

Referentinnen und Referenten
Britta Ehrbrecht
Tim Buber
Veranstaltungsort
Gartenhotel Heusser
Seebacher Str. 50
67098 Bad Dürkheim
Kosten

Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: 353,00 €
Übernachtung: 196,00 €

Seminargebühr zzgl. MwSt.
1.120,00 €

Freistellung / Kostenübernahme

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