Sozialplan, Interessenausgleich
Einführung neuer Organisationsstrukturen, neue Arbeitsmethoden, wirtschaftliche Probleme, Umstrukturierung und drohender Personalabbau sind Vorgänge im Betrieb, die meistens eine Betriebsänderung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bedeuten.
Vor allem wirtschaftliche Probleme, krisenbedingt oder nicht, gefährden die Beschäftigungssicherung, und wenn es ganz schlimm kommt, drohen Entlassungen bis hin zur Schließung des gesamten Betriebes. Wie kann der Betriebsrat eine Betriebsänderung erkennen, wie kann er sich vorbereiten, welche Schritte sind zu tun und was passiert genau beim Interessenausgleich und Sozialplan? Und welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, Beschäftigung zu sichern und die Interessen der Belegschaft bestmöglich zu vertreten?
Erkenntnisgewinn:Ihr erkennt eine kommende Betriebsänderung und wisst, wie ihr als Betriebsrat handeln müsst. Ihr habt einen Überblick über eure Aufgaben, Pflichten und Möglichkeiten und wisst, wie man agieren muss, um im Rahmen der Betriebsänderung die Interessen eurer Kolleginnen und Kollegen bestmöglich zu vertreten.
Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: 353,00 €
Übernachtung: 196,00 €
Seminargebühr zzgl. MwSt.
1.120,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV