Teil 1
Das „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ ist ein zentrales Instrument zur Förderung von Gesundheit, Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit aller Beschäftigten.
Sind Beschäftigte innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ein „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ durchführen. Als Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung seid ihr an diesem Verfahren zu beteiligen.
In diesem Seminar erhaltet ihr eine umfassende Einführung in die rechtlichen Grundlagen, die praktischen Abläufe und die organisatorischen Anforderungen für die Gestaltung eines erfolgreichen BEM-Verfahrens.
Seminarinhalte
Erkenntnisgewinn: Nach Abschluss des Seminars verfügt ihr über fundierte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen sowie der praktischen Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: 413,00 €
Übernachtung: 320,00 €
Seminargebühr zzgl. MwSt.
1.730,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 40 Abs. 1 BetrVG Kosten und Sachaufwand
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX Freistellung und Kosten SBV