Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/24001/
26.03.2023, 20:03 Uhr

Verhandlungstraining für Betriebsräte

Teil A - Das Basismodul

Das Führen von Verhandlungen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Betriebsräte. Neben fachlichen Kenntnissen sorgt insbesondere die Kunst der Verhandlungsführung für gute Ergebnisse. In der betrieblichen Praxis wird gerade von den Betriebsratsvorsitzenden und ihren Stellvertreter/innen, aber auch von Ausschusssprecher/innen Verhandlungsgeschick erwartet. Sie können in der Regel auf ihren Erfahrungsschatz zurückgreifen, mit diesem Seminar aber ihr Repertoire noch erweitern.

In den beiden Modulen des Verhandlungstrainings erhalten die Teilnehmer/innen den wesentlichen Input rund um das Thema Verhandlungsführung. Es werden hilfreiche Tools und Techniken vermittelt und die Teilnehmer/innen haben die Gelegenheit (eigene) Verhandlungssituationen durchzuspielen und mit Hilfe kollegialer Beratung neue Ideen zu generieren.

Das Basismodul konzentriert sich auf die folgenden Inhalte:

  • Betriebsverfassungsrechtliche Grundlage für Verhandlungssituationen 

  • Mini-Max-Verhandlungen 

  • Verhandlungsphasen 

  • Persönlichkeitstypen in der Verhandlung 

  • Gute Vorbereitung ist das A und O! Strategisches Vorgehen bei Verhandlungen (Ziele, Daten - Fakten - Argumente, Rollenteilung im Betriebsrat) 

  • Umgang mit Killerphrasen - gekonnt kontern 

  • Fragetechniken 

  • Theoretisches Wissen umsetzen - praktische Übungen 

  • Special: Kollegiale Beratung zu betrieblichen Beispielen der Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer

 

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HINWEIS

Es können nur beide Seminarteile zusammen gebucht werden

Referentinnen und Referenten
Evelyne E. Mühlich
Rechtsanwältin ▪ Systemischer Business Coach (dvct) ▪ Wirtschaftsmediatorin (FH)
Marion Houben
denkbar Kompetenznetzwerk
Veranstaltungsort
Hotel Spechtshaardt
Rolandstr. 34
63860 Rothenbuch
Kosten

Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: 196,00 €
Übernachtung: 98,00 €

Seminargebühr zzgl. MwSt.
920,00 €

Freistellung
  • § 37 Abs. 6 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX

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