Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/23063/
25.03.2023, 22:03 Uhr

Der Betriebsrat ist kein Geheimrat

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Oder umgekehrt?

Auf der einen Seite muss der Betriebsrat die Belegschaft informieren, auf der anderen Seite muss er Stillschweigen bewahren oder die Geschäftsleitung fordert die Geheimhaltung ein. Aber wann trifft was zu? Woran erkennt der Betriebsrat wann welche Regel zutrifft?

In diesem Seminar gehen wir die einzelnen Punkte durch.

  • Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
  • Schutz des Persönlichkeitsrechts der Beschäftigten
  • Informationspflichten und -rechte des Betriebsrates gegenüber der Belegschaft
  • Schweigepflicht im Verhältnis zu anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien (Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss)
  • Schweigepflicht der Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat gegenüber dem Betriebsrat
  • Umgang mit Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer/innen
  • Konsequenzen bei Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht
  • Überblick über Rechtsprechungen 

Erkenntnisgewinn: Ihr erkennt, wann eine Schweigepflicht für die Mitglieder des Betriebsrates vorliegt. Ihr habt einen Einblick, bei welchen Informationen die Mitglieder des Betriebsrates keiner Schweigepflicht unterliegen, sondern es sogar sinnvoll ist Kolleginnen und Kollegen über erlangte Tatsachen in Kenntnis zu setzen. Ihr wisst, wann und über was die Belegschaft zu informieren ist.



Anmeldung Reservieren
Referentinnen und Referenten
Alexander Meindl
Gewerkschaftsanwalt
Veranstaltungsort
AKZENT Hotel Köhler
Westanlage 33 - 35
35390 Gießen
Kosten

Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: 83,00 €

Seminargebühr zzgl. MwSt.
310,00 €

Freistellung
  • § 37 Abs. 6 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX

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