Seminarort hat sich geändert!
Dieses Seminar ist ohne Übernachtung geplant. Wir buchen gerne eine Übernachtung im Hotel.
Das Seminar beschäftigt sich mit den Mitbestimmungsrechten insbesondere nach § 87 Abs. 1 BetrVG. Also mit der Frage, wann der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat und wie er es umsetzt. Im Seminar wird auch das neue Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG behandelt, das als Betriebsrätemodernisierungsgesetz am 18. Juni 2021 in Kraft trat.
Euch werden Vorgehensweisen aufgezeigt werden, wenn der Arbeitgeber Maßnahmen einführt, ohne dass er den Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt hat. Das Seminar geht zudem auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 ff BetrVG ein. Dabei werden auch die Unterschiede der Mitbestimmungsrechte herausgearbeitet.
Ihr werdet durch Fallbeispiele an die Problemfelder herangeführt und werdet im Verlauf des Seminars selbst Lösungen erarbeiten. Das Seminar orientiert sich an der aktuellen Rechtsprechung und Lehrmeinung.
Erkenntnisgewinn:
Ihr kennt eure Rechte und wisst, wie ihr diese gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen könnt.