Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/23055/
02.06.2023, 21:06 Uhr

Aufhebungsverträge

Ein Aufhebungsvertrag fällt unter das Individualrecht und damit hat der Betriebsrat wenig Möglichkeiten mitzuwirken. Ein Betriebsratsmitglied kann trotzdem als Berater bei der Vertragsverhandlung hinzugezogen werden. Dabei sollte er die Fußangeln und Fallstricke in Aufhebungsverträgen kennen. Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag kann bedingt widerrufen werden, deswegen ist es umso wichtiger rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

  • Aufhebungsvertrag - Abwicklungsvertrag - Was sind die Unterschiede?
  • Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung?
  • Aufhebungsvertrag und Schwerbehinderung
  • Sinnvolle und notwendige Inhalte eines Aufhebungsvertrags
  • Freistellung zum Ende des Arbeitsverhältnisses - was ist zu beachten?
  • Aufhebungsvertrag und seine sozialrechtlichen Folgen
  • Rücktritt vom unterzeichneten Aufhebungsvertrag

Hinweis:Alle Inhalte basieren auf aktuellen Rechtsprechungen.

 

 

Anmeldung Reservieren
Referentinnen und Referenten
Lieselotte Wolf
Kanzlei Dr. Woeller, Tschakert & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Veranstaltungsort
AKZENT Hotel Köhler
Westanlage 33 - 35
35390 Gießen
Kosten

Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: 83,00 €

Seminargebühr zzgl. MwSt.
290,00 €

Freistellung
  • § 37 Abs. 6 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX

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