Bildungswerk Rhein/Main e.V.
https://www.biwe-ffm.de/seminare/seminar/23052/
25.03.2023, 22:03 Uhr

„Im Wiederholungsfall werden wir kündigen…“

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei Abmahnung, Ermahnung, verhaltensbedingter und außerordentlicher Kündigung

Der Betriebsrat hat vielfältige Möglichkeiten, um betroffene Arbeitnehmer bei Abmahnung zu unterstützen. In diesem Seminar klären wir, welche das sind.

Abmahnung – 1. Schritt bei Fehlverhalten

  • Wann kann der Arbeitgeber abmahnen?
  • Wie sieht eine ordnungsgemäße Abmahnung aus?
  • Welche Elemente muss sie enthalten?
  • Was kann gegen eine Abmahnung unternommen werden?
  • Wie sieht eine Gegendarstellung aus?
  • Wann muss eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?
  • Was sind in diesem Zusammenhang Ermahnung, Rüge, Verwarnung, Betriebsbuße?

Das Beschwerderecht des Arbeitnehmers beim Betriebsrat gemäß § 85 BetrVG

Begriffserklärung: Die Kündigungsarten

  • Unterschiede zwischen betriebs-, personen- und verhaltensbedingter Kündigung

Die verhaltensbedingte Kündigung

  • Wann kann der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen, was sind die Voraussetzungen?
  • Kann wegen eines Verdachts gekündigt werden?
  • Ist eine vorherige Abmahnung nötig?

Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher (fristloser) Kündigung

  • Wie ist der Betriebsrat dabei zu beteiligen und welche Möglichkeiten hat er?

Kündigung und Arbeitsgericht

  • Klage gegen eine Abmahnung
  • Klage gegen eine verhaltensbedingte Kündigung (Kündigungsschutzverfahren)
Anmeldung Reservieren
Referentinnen und Referenten
Nike Woeller-Wiedenbeck
Kanzlei Dr. Woeller, Tschakert & PartnerPartnerschaftsgesellschaft mbB
Veranstaltungsort
greet Hotel Darmstadt
Hilpertstrasse 27
64295 Darmstadt
Kosten

Hotelkosten inkl. MwSt.
Verpflegung: 80,00 €

Seminargebühr zzgl. MwSt.
310,00 €

Freistellung
  • § 37 Abs. 6 BetrVG und § 179 Abs. 4 SGB IX

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