Gesetzliche und tarifliche Grundlagen, Dauer und Lage, ATZ-Entgelt und Aufstockung, Betriebsvereinbarung
Andere Seminare zum Thema
Datum | Nr. | Titel |
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08.02.2023
bis 10.02.2023 | 23033 | Clever in Rente 1: Rente - Was ist möglich vor 67? |
19.06.2023
bis 21.06.2023 | 23034 | Clever in Rente 1: Rente - Was ist möglich vor 67? |
11.09.2023
bis 13.09.2023 | 23035 | Clever in Rente 1: Rente - Was ist möglich vor 67? |
19.04.2023
bis 21.04.2023 | 23036 | Clever in Rente 2a: Vorruhestand - Was ist möglich vor der Rente? |
22.06.2023
bis 23.06.2023 | 23037 | Clever in Rente 2b: Ausgleich von Abschlägen und Wertguthaben |
13.11.2023
bis 17.11.2023 | 23040 | Clever in Rente 2 a und 2 b Kompakt |
03.05.2023
bis 05.05.2023 | 23011 | Clever in Rente 3: Verschiedene Wege - Was bleibt Brutto und Netto? |
06.12.2023
bis 08.12.2023 | 23039 | Clever in Rente 3: Verschiedene Wege - Was bleibt Brutto und Netto? |
Durch den 2015 abgeschlossenen TV FlexÜ ist in der Metall- und Elektroindustrie ist die Berechnung der Aufstockung grundsätzlich verändert worden. Daraus ergeben sich i.d.R. finanzielle Vorteile für Beschäftigte mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, für Beschäftigte in den höheren Entgeltgruppen ergeben sich i.d.R. finanzielle Nachteile. Der neue Tarifvertrag zwingt auch niemanden mehr in eine Altersrente mit Abschlag. Bei einer geschickten Kombination der persönlichen Rentenbeginne mit Altersteilzeit kann ein früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und gleichzeitig eine höhere Rente erreicht werden.
Im Seminar werden Kenntnisse vermittelt und durch Übungen vertieft. Sie sind notwendig, um die gesetzlichen und tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit anzuwenden, um Betriebsvereinbarungen abzuschließen und um die Beschäftigten informieren zu können.