Die betriebliche Entgeltgestaltung und Beachtung der Lohngerechtigkeit ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG grundsätzlich mitbestimmungspflichtig. Es gibt aber auch Ausnahmen. In diesem Seminar gehen wir der Struktur und der Hintergründe des Mitbestimmungsrechtes nach.