Ein Ausscheiden über den Ausgleich von Rentenabschlägen und Wertguthaben ist planbar und wird zunehmend nachgefragt.
Bei der Zahlung einer Abfindung werden diese Werkzeuge besonders interessant. Wenn über sonstige Ausstiegswege kein Rentenbeginn erreicht wird, können Zeiten überbrückt werden und Einbußen bei der Rente reduziert werden.
Betriebliche Interessenvertretungen sind zunehmend gefordert Beschäftigte zu diesen Themen zu informieren und hierzu Vereinbarungen abzuschließen. In diesem Seminar werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man diese Modelle beim Berufsausstieg kombinieren kann, um Nachteile für die Beschäftigten zu vermeiden.